Lassen Sie uns doch einfach warten!

So sehr die Heizung in den Sommermonaten aus dem Blickfeld gerät, so wichtig wird sie zu Beginn der Heizperiode. Damit Sie es von Anfang an schön warm haben, auch wenn es draußen ungemütlich wird, empfehlen wir eine regelmäßige Wartung der Anlage. Mit einem Wartungsvertrag haben Sie alles geregelt und brauchen sich um nichts mehr kümmern.

Regelmäßige Inspektion – nicht nur für warme Räume gut!

Das Hauptargument für eine regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage ist natürlich die Betriebsfähigkeit in der Heizperiode. In der kalten Jahreszeit soll es zuverlässig warm und kuschelig in den Räumen sein. Die Wartung leistet allerdings noch mehr: Denn nur eine ideal eingestellte Heizungsanlage liefert den versprochenen Wirkungsgrad, arbeitet effektiv und energieeffizient. Fehleinstellungen können den Bedarf an Strom und Heizenergie unangenehm in die Höhe schrauben.

Das erledigt der Wartungsdienst

Eine Wartung umfasst die Überprüfung aller Teile der Heizung, die für den reibungslosen Betrieb erforderlich sind. Auch hinsichtlich der Betriebssicherheit überprüft der Monteur die Anlage, weiterhin wird die Regelung bei Bedarf neu und optimal eingestellt. Zusätzlich zu den allgemeinen Wartungsarbeiten, zu denen zum Beispiel auch die Überprüfung des Betriebsdrucks gehört, gibt es je nach Anlagentyp und Einbausituation auch ganz individuelle Aufgaben. So müssen bei einer Gasheizung Fließ- und Ruhedruck des Gases überprüft werden, weiterhin muss der Gasbrenner ausgebaut und gereinigt werden. Ist eine Ölheizung verbaut, muss auch der Öltank auf Unversehrtheit und Dichtigkeit geprüft werden.

Was steht drin im Wartungsvertrag?

Ein seriöser Vertrag über die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage sollte bestimmte Punkte eindeutig regeln. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

 

  • Genaue Beschreibung der Leistung
  • Fixkosten für die regulären Wartungsarbeiten
  • Regelung über die Abrechnung von Fahrtkosten
  • Bedingungen für die Handhabung und Kosten bei Anlagenhavarien
  • Festlegung eines angemessenen Wartungstermins, idealerweise rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode
  • Regelung über Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Haftungsübernahme bei durch den Installateur verursachten Schäden

 

In der Regel macht es Sinn, den Wartungsvertrag mit der Firma abzuschließen, die auch die Anlage installiert hat. Dennoch empfehlen wir: Holen Sie sich Vergleichsangebote ein und entscheiden Sie erst dann, wen Sie mit der Heizungswartung beauftragen!

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